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Mittwoch, 12. September 2012

Gesetz zur Senkung der Einspeisevergütung in Kraft / Kritik an Rückwirkung ab 1. April 2012 reißt nicht ab


Rödl & Partner

Nürnberg - Während bundesweit über eine grundlegende Reform des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) diskutiert wird, ist gestern die EEG-Novelle mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt rückwirkend zum 01.04.2012 in Kraft getreten. Das "Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien" – kurz EEG 2012 II – sieht massive Kürzungen bei der Förderung von Strom aus Photovoltaikanlagen vor. Einige der Regelungen gelten sogar rückwirkend ab 01.01.2012. Kritiker rechnen wegen der Rückwirkung mit Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht.

"Es ist völlig richtig, dass die Einspeisevergütung an die Marktentwicklung angepasst und gesenkt wird. Aber das Vorgehen der Bundesregierung hat viel Vertrauen zerstört. Wir benötigen für alle Energieträger verlässliche Rahmenbedingungen. Ohne die Förderung der Photovoltaik in Deutschland ist die Energiewende nicht zu schaffen", erklärt Anton Berger, Partner von Rödl & Partner. "Wichtig ist jetzt, dass die Unternehmen zeigen, wie Solarprojekte mit der neuen Förderung rentabel durchgeführt werden können. Denn kein Investor kann es sich leisten, auf eine Entscheidung aus Karlsruhe zu warten. Wir sehen auch bei geringerer Förderung noch Chancen für erfolgreiche Solarinvestitionen in Deutschland."

Nach der Einigung über das Gesetz im Vermittlungsausschuss am 27.06.2012 und der Verabschiedung durch den Bundestag kurz darauf hatte sich der Bundespräsident 2 Monate Zeit genommen, um das Gesetz nun am 17.08.2012 zu unterschreiben. Die ungewöhnlich lange Wartezeit hatte zu erheblicher Verunsicherung bei Solarfirmen wie auch bei den Verbrauchern geführt. Namhafte Rechtsexperten wie Prof. Dr. Felix Ekardt von der Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik in Leipzig hatten den Bundespräsidenten aufgefordert, das Gesetz wegen der möglichen Verfassungswidrigkeit nicht zu unterzeichnen.

"Es ist damit zu rechnen, dass es zahlreiche Klagen gegen die EEG-Novelle geben wird", erklärt die Energierechtsexpertin Franziska Macht von Rödl & Partner. "Am Ende wird wohl das Bundesverfassungsgericht entscheiden müssen, ob das Gesetz rechtmäßig zustande gekommen und die Rückwirkung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Gleichwohl sollte sich die Branche – auch in Hinblick auf das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht 2009/2010 zur damaligen Reform des EEG – auf die neue Rechtslage und die jetzt beschlossenen Fördersätze einstellen."

Eine detaillierte Darstellung der neuen Einspeisevergütung finden Sie bei Rödl & Partner im Internet unter: 
www.roedl.de/aktuelles/eeg_novelle_in_kraft_getreten.html. 

Die Absenkung der Einspeisevergütung in Deutschland erfolgt im Einklang mit entsprechenden Entwicklungen in den Boomländern der Solarbranche wie Italien und Spanien. Hintergrund sind die hohen Belastungen der Haushalte durch die Fördermaßnahmen und die negativen Auswirkungen auf die Strompreise durch die Umlage auf die Verbraucher. 

2. Branchentag Erneuerbare Energien

Die aktuellen Entwicklungen in den wichtigsten Märkten für Erneuerbare Energien steht auch im Fokus des 2. Branchentags Erneuerbare Energien von Rödl & Partner am 26. September 2012 in Nürnberg. Im Rahmen von mehr als 30 Vorträgen in sechs parallelen Foren bieten Fach- und Branchenexperten aus aller Welt aktuelle Informationen aus den wichtigsten Märkten für die EE-Branche an. Einen besonderen Höhepunkt bildet die exklusive Vorstellung von Fallstudien zur Netzparität (Grid Parity) am Beispiel Deutschlands, Spaniens und Italiens. Als Gastredner spricht der energiepolitische Sprecher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bundestag, Hans-Josef Fell, einer der Gründungsväter des EEG. Das Programm finden Sie im Internet unter 
www.roedl.de/erfolgspotenzial_ee.


Ihre Ansprechpartner:

Anton Berger, Diplom-Ökonom, Diplom-Betriebswirt (FH), Partner
Tel.: +49 (9 11) 91 93-35 34, E-Mail: anton.berger@roedl.de

Franziska Macht, Rechtsanwältin, Senior Associate
Tel.: +49 (9 11) 91 93-35 62, E-Mail: franziska.macht@roedl.de

Martin Wambach, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Umweltgutachter, 
Geschäftsführender Partner von Rödl & Partner
Tel.: +49 (2 21) 94 99 09-100, E-Mail: martin.wambach@roedl.com

Fotos der Ansprechpartner können im Rödl & Partner Presse-Center im Internet unter www.roedl.de/pressecenter heruntergeladen werden. 


Rödl & Partner – Unternehmer beraten Unternehmer

Rödl & Partner ist mit 89 eigenen Niederlassungen in 39 Ländern vertreten. Die integrierte Beratungs- und Prüfungsgesellschaft für Recht, Steuern, Unternehmensberatung und Wirtschaftsprüfung verdankt ihren dynamischen Erfolg über dreitausend unternehmerisch denkenden Partnern und Mitarbeitern. Im engen Schulterschluss mit ihren Mandanten erarbeiten sie Informationen für fundierte – häufig grenzüberschreitende – Entscheidungen aus den Bereichen Wirtschaft, Steuern, Recht und IT und setzen sie gemeinsam mit ihnen um. 

Im Geschäftsbereich Energie begleitet Rödl & Partner von den Standorten in Nürnberg und Köln aus Mandanten bei der Realisierung von Energie- und Infrastrukturvorhaben im In- und Ausland. Neben Kommunen, Stadtwerken und Energieunternehmen aller Sparten und Wertschöpfungsstufen stehen auch Projektierer, Investoren und Banken im Beratungsmittelpunkt. Zum Tagesgeschäft zählt auch die Begleitung von Erzeugungsprojekten, insbesondere im Berich der Erneuerbaren Energien. 

www.roedl.de/energiewirtschaft 


Nürnberg, den 24. August 2012 


Veröffentlichung und Nachdruck honorarfrei; ein Belegexemplar an Rödl &
Partner wird freundlichst erbeten.


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