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Mittwoch, 31. Oktober 2012

Bewusst unwahre Behauptung über Zahlungsunfähigkeit einer Gesellschaft kann falsche Verdächtigung sein

Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 15.10.2012
2 Ss 68/12 -

Bewusst unwahre Behauptung über Zahlungsunfähigkeit einer Gesellschaft kann falsche Verdächtigung sein

Gläubiger kann sich durch Falschangabe im Insolvenzverfahren strafbar machen

Wer als Gläubiger gegenüber einem Insolvenzgericht wider besseres Wissen behauptet, sein Schuldner sei zahlungsunfähig, kann sich wegen falscher Verdächtigung strafbar machen. Denunzierter Betroffener eines Insolvenzverfahrens kann dabei nicht nur eine natürliche Person, sondern auch eine juristische Person (z.B. eine Gesellschaft) sein. Dies entschied das Oberlandesgericht Koblenz.

Im zugrunde liegenden Fall stellte der Angeklagte im Juli 2010 vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach einen Insolvenzantrag gegen eine Gesellschaft. Dabei soll er wider besseres Wissen behauptet haben, die Gesellschaft könne seiner Firma ein Darlehen nicht zurückzahlen und sei zahlungsunfähig.

OLG hebt Freispruch auf und weist Sache zurück ans Landgericht

Gegen den Angeklagten erging im Juli 2011 ein Strafbefehl, gegen den er Einspruch einlegte. In der Folge hat ihn das Amtsgericht vom Vorwurf der falschen Verdächtigung freigesprochen, die dagegen gerichtete Berufung der Staatsanwaltschaft wurde vom Landgericht als unbegründet verworfen. Das Landgericht lehnte eine Verurteilung des Angeklagten mit der Begründung ab, das Insolvenzverfahren sei nicht als behördliches Verfahren im Sinne der Strafvorschrift des § 164 Abs. 2 StGB anzusehen. Die gegen diese Entscheidung eingelegte Revision der Staatsanwaltschaft hatte nun einen vorläufigen Erfolg. Der Strafsenat des Oberlandesgerichts Koblenz hob den Freispruch auf und verwies die Sache an das Landgericht zurück.

Angeklagter stellt mit schriftlicher Mitteilung über Zahlungsunfähig bewusst falsche Behauptung gegenüber dem Gericht auf

Nach Ansicht des Strafsenats habe der Angeklagte mit seiner schriftlichen Mitteilung, die Gesellschaft könne das Darlehen nicht zurückzahlen und sei damit zahlungsunfähig, bewusst eine falsche Behauptung gegenüber einem Gericht aufgestellt. Diese Behauptung sei geeignet gewesen, ein Insolvenzverfahren gegen die Gesellschaft herbeizuführen. Dieses Insolvenzverfahren stelle auch ein behördliches Verfahren im Sinne des § 164 Abs. 2 StGB dar, da in einem Insolvenzverfahren eine staatliche Stelle dem Bürger als dem davon Betroffenen hoheitlich gegenübertrete. Dem Schuldner oblägen weitgehende Auskunfts- und Mitwirkungspflichten, das Insolvenzgericht könne Sicherungs- und Sanktionsmaßnahmen anordnen.

Denunzierung kann mit erheblichen, wirtschaftlich nachteiligen Auswirkungen verbunden sein

Denunzierter Betroffener eines Insolvenzverfahrens könne dabei auch eine juristische Person sein. Die Einleitung eines Insolvenzverfahrens gegen eine Gesellschaft könne mit erheblichen, wirtschaftlich nachteiligen Auswirkungen verbunden sein. Potentielle Vertragspartner würden von Geschäften mit der denunzierten Firma abgehalten, was gegebenenfalls zum Ruin des Unternehmens führen könne. Wer solche wirtschaftlichen Folgen wider besseres Wissen in Schädigungsabsicht verfolge, habe sich daher strafrechtlich zu verantworten.
Da eine Verurteilung grundsätzlich nicht auf die Feststellungen in einem freisprechenden Urteil gestützt werden kann, war es dem Strafsenat verwehr, den Angeklagten selbst zu verurteilen. Vielmehr war die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückzuverweisen.

Mittwoch, 24. Oktober 2012

Donnerstag, 11. Oktober 2012

Agentur-E-Media -: Letzte Chance für Lehman-Opfer

Agentur-E-Media -: Letzte Chance für Lehman-Opfer: Anwälte prüfen Sammelklage Letzte Chance für Lehman-Opfer 19.09.2012, 18:46 Von  Hannah Wilhelm Hoffnung für deutsche Anleger...

Mittwoch, 10. Oktober 2012

Dienstag, 2. Oktober 2012

Spitzbubenkartei - online: Richter verknackt Stalker – ohne Bewährung

Spitzbubenkartei - online: Richter verknackt Stalker – ohne Bewährung: Gerichtsurteil Richter verknackt Stalker – ohne Bewährung Der 50-jährige Schreiner Peter F. stellt seinem Opfer monatelang nach. Auch...

Donnerstag, 27. September 2012

Nieten in schwarzen Roben auf Mandantenfang

Nieten in schwarzen Roben auf Mandantenfang Anwälte gehen zunehmend mit Hilfe von Verbraucherschutzverbänden auf Mandantenfang, die sie selbst initiiert haben. Die Verbraucherschützer klingeln im Auftrag der Anwälte sogar an der Haustür von Sparern, um sie zu aussichtslosen Prozessen zu drängen. Die Adressen von Anlegern holen sich die Anwälte bei Amtsgerichten oder durch Akteneinsicht bei Staatsanwaltschaften. "Leider gibt es etliche Anwälte, die Anlegern das Blaue vom Himmel versprechen und so in Schadensersatzklagen treiben – ohne nennenswerte Aussicht auf Erfolg“, kritisiert Ex-Innenminister und selbst Rechtsanwalt Gerhart Baum (FDP) aus Düsseldorf in Nordrhein-Westfalen in der WirtschaftsWoche. "Da werden Notlagen von Menschen, die ihre Ersparnisse verloren haben und zum Teil vor dem Nichts stehen, auf zynische Weise ausgenutzt – nur um sich selbst zu bereichern." Dürfen Anwälte mit einem Anlegerschutzverein zusammenarbeiten? Baum: "Das ist meines Erachtens nicht per se unzulässig. Eindeutig unseriös ist es aber, wenn die Anwälte den Verein selbst initiiert haben, der Anleger davon aber nicht informiert wird. Dadurch wird Geschädigten eine Neutralität vorgegaukelt, die gar nicht existiert." Warum haben Rechtsanwaltskammern den schwarzen Schafen unter den Anwälten noch kein Berufsverbot erteilt? Baum: "Bisher haben die Anwaltskammern in dieser Sache versagt. Wenn Anwälte Anleger ungefragt angeschrieben und in Angst und Schrecken versetzt haben, gab es zwar bisweilen eine Rüge – aber ansonsten wurde das Thema in der Regel totgeschwiegen. Hier wünsche ich mir in Zukunft mehr Offenheit und mehr Handlungsbereitschaft. Es darf auf keinen Fall der Eindruck entstehen, dass hier eine Krähe der anderen kein Auge aushackt." Der Bundestagssachverständige Rechtsanwalt Julius Reiter (45) aus Düsseldorf beschreibt die Masche der Nieten in schwarzen Roben so: "Einige Anwälte neigen leider dazu, die juristischen Scheuklappen aufzusetzen und nach Schema F vorzugehen: Rechtslage prüfen, Klageschrift einreichen, abrechnen. Diese Vorgehensweise bringt jedoch meist keinen Erfolg für den Mandanten, weil im Kapitalanlagerecht aufwendige Hintergrundrecherchen notwendig sind." Klagewütige Anwälte sind aber nicht nur ein Risiko für deren Mandanten, sondern für alle Anleger. Denn während seriös arbeitende Anwälte noch recherchieren, die Rechtslage prüfen und womöglich über einen Vergleich verhandeln, überflutet die prozessfreudige Konkurrenz die Gerichte bereits mit schlecht vorbereiteten und schlampig formulierten Klagen – was nicht selten für eine negative Grundhaltung der Richter sorgt. Anwalt Julius Reiter ist überzeugt: „Die voreiligen Klagewellen machen die Rechtsprechung kaputt. Wenn ich die erste Klage einreiche, haben die Richter oft schon Dutzende abgewiesen. Das macht es natürlich nicht leichter.“ Dabei ist es in Deutschland ohnehin äußerst schwierig, Anlegerklagen erfolgreich durchzuboxen – entgegen vollmundiger Versprechungen zahlreicher Anwälte. Der Hauptgrund: Die Beweislast liegt in der Regel beim Kläger. Eine weitere zweifelhafte Errungenschaft der Klageindustrie: Die meisten Rechtsschutzversicherungen weigern sich inzwischen, Anlegerprozesse zu finanzieren. Die Musterpolice des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft schließt seit April 2008 den Rechtsschutz für Streitigkeiten in Zusammenhang mit „Wertpapieren und Beteiligungen“ aus. In den vergangenen Jahren sind die Ausgaben der Versicherer angesichts von Anlegerskandalen mit Zehntausenden Betroffenen – Göttinger Gruppe, Deutsche Telekom, Schrottimmobilien – enorm in die Höhe geschnellt. „Was uns besonders ärgert: Statt Streitgenossenschaften zu bilden und dadurch kostendämpfend mehrere Klagen zu bündeln, wird für jeden Mandanten einzeln geklagt“, schimpft ein Mitarbeiter eines Versicherers. Eine andere beliebte Strategie zur Honorarmaximierung: Statt bei einer Klage gleich mehrere Beklagte aufzulisten, etwa den Fondsanbieter und dessen Geschäftsführer, gehen Anwälte einzeln gegen Beschuldigte vor – bisweilen sogar dann, wenn diese pleite sind. Kanzlei Müller, Boon, Dersch aus Jena: Klagen trotz Insolvenz des Gegners Die Kanzlei Müller, Boon, Dersch aus Jena (Thüringen) hat in den letzten Jahren für rund 1.500 Anleger Klagen gegen Manager der Göttinger Gruppe eingereicht, obwohl der Insolvenzverwalter der Gruppe glaubt, dass bei diesen nichts mehr zu holen ist, und keine Ansprüche gegen sie geltend macht. Die ersten sechs Klagen wurden im August abgewiesen: Sie seien in mehreren Punkten unzureichend begründet, urteilte das Landgericht Göttingen (u.a. 2 O 407/07). Anwalt Ralf Böhm teilte der WirtschaftsWoche in einer Stellungnahme mit, dass „die Vermögenslosigkeit einzelner Verantwortlicher bisher keinesfalls festgestellt“ sei. Dass der Insolvenzverwalter derzeit keine Ansprüche gegen sie geltend mache, könne auch andere Gründe haben. Seine Kanzlei habe Berufung gegen die sechs Urteile des Landgerichts eingelegt. Anwalt Philipp Wolfgang Beyer aus Jena und der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS) & Co Ebenfalls von Jena aus geht Philipp Wolfgang Beyer, Inhaber der Kanzlei PWB Rechtsanwälte, auf Mandantenfang – bundesweit. Der 49-Jährige steckt hinter mehreren Vereinen: Er ist Vorstand des Deutschen Insolvenzschutzrings, des Deutschen Schutzverbandes gegen Diskriminierung und des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V. (DVS) aus Erfurt (Thüringen). Vieles spricht dafür, dass sein Engagement vor allem der Akquise von Klienten dienen soll. Besonders aktiv ist Beyer mit dem DVS (Aufnahmegebühr 59,50 Euro), der im November eine Informationsveranstaltung für Anleger ausrichtete, die mit Zertifikaten von Lehman Brothers Verluste erlitten. Das Interesse war groß. Rund 300 Menschen strömten ins Berliner Maritim-Hotel, und Beyer hielt als DVS-Präsident die Eröffnungsrede – um dann Sascha Giller, Co-Anwalt seiner Jenaer Kanzlei, als Experten anzukündigen. Anwalt Wolfgang Schirp aus Berlin und der Aktionsbund Aktiver Anleger (AAA) Nicht viel Wert auf Transparenz legt bisweilen auch der Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz e.V. (AAA) aus Berlin. Der Verein (Aufnahmegebühr 60 Euro, Jahresbeitrag 240 Euro, Generalversammlung 150 Euro) hat in den vergangenen Jahren zu etlichen Informationsveranstaltungen eingeladen. In Briefen an Anleger, die der WirtschaftsWoche vorliegen, kündigte der AAA als Referenten stets den Berliner Anwalt Wolfgang Schirp an. Dabei ist Schirp keineswegs ein unabhängiger Experte, der – wie es den Anschein erweckt – allein aufgrund seiner Fachkompetenz ausgewählt wurde: Er ist vielmehr Mitbegründer des Aktionsbundes. Wenn in den Schreiben an die Investoren Angaben zu seiner Person fehlten, dann nur, weil „wir den verfügbaren Platz nutzen müssen, um möglichst viel Sinnvolles zum jeweils konkreten Sachanliegen zu sagen“, sagt Schirp. Zudem werde die Kooperation auf der Homepage des AAA „offen und aktiv“ publiziert. Eine unzulässige Anwaltswerbung liege nicht vor, weil der Aktionsbund Einladungen als „rechtlich und tatsächlich“ von seiner Kanzlei unabhängiger Verein verschicke. Besonders aktiv ist Schirp derzeit bei Streitigkeiten um die Filmfonds VIP 3 und VIP 4, in die 12.000 betuchte Anleger rund 650 Millionen Euro gesteckt haben. Seit der Fiskus ihnen 2005 die Steuervorteile zusammenstrich, klagen Tausende Investoren auf Schadensersatz. Schirp, der rund 300 VIP-Anleger vertritt, drängt zudem darauf, die Geschäftsführung der Fonds abzulösen. Als neue Kandidatin für den Geschäftsführerposten geht eine gute Bekannte ins Rennen: AAA-Schriftführerin Kerstin Kondert, im Hauptberuf Gesellschafterin der Beratungsfirma Kondert & Mainka. Die Arbeitsteilung der AAA-Partner Schirp/Kondert hat Charme – die beiden decken sozusagen die gesamte Dienstleistungskette bei trudelnden Fonds ab: Schirp vertritt klagewillige Anleger, Kondert soll das Fondsmanagement übernehmen. Von den eigenen Geschäftsinteressen erfahren Anleger jedoch nichts, wenn sie Einladungsschreiben vom AAA erhalten. Richter warnen Anleger vor Revision Eng zusammen arbeitet Schirp in Sachen VIP mit der Bremer und Hamburger Kanzlei KWAG (Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht). Deren Anwälte Jan-Henning Ahrens und Jens-Peter Gieschen zeigten sich besonders klagefreudig. Während sich andere Kanzleien auf Falschberatungsklagen gegen die Commerzbank konzentrierten – die der Hauptvertriebskanal für Fondsanteile war –, fanden Gieschen & Co. neben der ebenfalls verklagten Commerzbank einen Beschuldigten, den kaum jemand auf der Rechnung hatte: die Biederstein GmbH, die „Mittelverwendungskontrolleurin“ der Fonds VIP 3 und VIP 4. Doch die 343 Klagen, die die KWAG und ihre Vorgängerkanzlei KTAG im Namen von Anlegern gegen Biederstein eingereicht haben, wurden ohne Ausnahme abgewiesen. Und zwar nicht nur von einem einzigen Richter, sondern von verschiedenen Senaten des Landgerichts München I. Auf die Berufungen, die die Klägeranwälte wie am laufenden Band einlegten, reagierte das OLG München mit zahlreichen „Hinweisbeschlüssen“, in denen die Richter zur Rücknahme der Berufung rieten – bisher in mehr als 100 Fällen. „Der Senat beabsichtigt, die Berufung durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen“, heißt es etwa im Verfahren 23 U 3306/08, und empfehle deshalb dringend, sie zurückzunehmen – „auch aus Kostengründen“. Obwohl bis zum 18. Februar 2008 bereits 150 Klagen in erster Instanz abgewiesen worden und 67 abschmetternde „Hinweisbeschlüsse“ in zweiter Instanz ergangen waren, haben KWAG-Anwälte danach noch weitere 22 Klagen gegen den Mittelverwendungskontrolleur eingereicht. Berechtigte Hartnäckigkeit oder blinde Klagewut? Ahrens und Gieschen verweisen darauf, dass sie „juristisches Neuland“ betreten hätten. Gerade in solchen Fällen komme es immer wieder vor, dass der Bundesgerichtshof (BGH) anders entscheide als vorherige Instanzen. Die KWAG hat deshalb in einem Fall Beschwerde dagegen eingelegt, dass die Revision beim BGH nicht zugelassen wurde. Eine Entscheidung des BGH stehe aber noch aus. Kein gutes Licht auf die KWAG-Anwälte wirft eine Verhandlung im Landgericht München am 3. Juli 2008. Richter Oliver Schön hatte den Kläger persönlich vorgeladen und ihn laut Gerichtsprotokoll gefragt, ob dieser überhaupt von der Klage gegen den Mittelverwendungskontrolleur wisse. Als der Anleger mit Nein antwortete, sagte Schön, damit bestehe der Verdacht ... Die KWAG-Anwälte – die sich bei dem Termin von einer Kollegin aus München vertreten ließen – bestätigen den Vorfall, betonen aber, dass es sich um ein Missverständnis gehandelt habe und dass der Kläger sehr wohl „eine Vollmacht zur Durchführung dieses Klageverfahrens“ unterschrieben habe. Das Deutsche Anwaltszentrum und das Dekra-Siegel Was bei Autos funktioniert, klappt auch bei Anwälten, dachten sich die Experten der Dekra aus Stuttgart in Baden-Württemberg – und boten Juristen in Kooperation mit dem Deutschen Anwaltszentrum aus Berlin-Steglitz eine Dekra-Zertifizierung für 575 Euro plus Mehrwertsteuer für jede Fachrichtung an. Doch Anfang Februar 2009 kippte das Landgericht Köln das Geschäftsmodell: Es sei irreführend, wenn Anwälte mit dem Zertifikat werben, befanden die Richter (Aktenzeichen: 33 O 353/08). Denn damit würde bei Verbrauchern der Eindruck erweckt, dass sie „auf Grundlage neutraler, allgemein anerkannter Prüfungsbedingungen unter Beteiligung der Anwaltschaft“ zertifiziert worden seien. Das sei aber nicht der Fall. Denn die Anwälte mussten für die Zertifizierung lediglich ein 180-Seiten-Manuskript durcharbeiten und sich anschließend einem Multiple-Choice-Test unterziehen. Der Streit um das Anwalts-Dekra zeigt: Im harten Wettbewerb auf dem Beratungsmarkt versuchen Juristen, mit fragwürdigen Methoden auf sich aufmerksam zu machen. Doch nicht nur umstrittene Zertifizierungen, sondern auch Fachanwaltstitel, Artikel in Fachzeitschriften und andere Errungenschaften, mit denen Anwälte gerne werben, sind nur halbwegs taugliche Indizien für juristische Kompetenz. Für Verbraucher bleibt es schwierig zu beurteilen, ob ein Anwalt seine Sache wirklich gut macht. Anwalt Hartmut Engler aus Dortmund und die "Informa Interessengemeinschaft geschädigter Anleger" Eine "Informa Interessengemeinschaft geschädigter Anleger“ aus Dortmund in Nordrhein-Westfalen warnte in Briefen Anleger vor "großen Gefahren“ bei einem Fonds, in dem diese 20.000 Euro und mehr investiert hatten. Kurz darauf rief ein Informa-Mitarbeiter an und legte nach: Der Fonds stecke in schweren Finanznöten, es bestehe akuter Handlungsbedarf. Ohne einen guten Anwalt sei das investierte Geld wahrscheinlich verloren. Was die Anleger zu diesem Zeitpunkt nicht ahnten: Die Informa, die inzwischen unter dem Namen "Institut für geschädigte Kapital- und Immobilienanleger“ (ifgki) auftritt, war keineswegs ein neutraler Anlegerschutzverein, sondern ein Kooperationspartner des Dortmunder Anwalts Hartmut Engler – mit der Aufgabe, Mandate an Land zu ziehen. So sieht es jedenfalls das Landgericht Ellwangen: Am 8. Dezember 2008 untersagten die Richter der Kanzlei Engler & Collegen, weiterhin "über Mitarbeiter der Informa unaufgefordert an Anleger [...] heranzutreten“ (2 O 91/07). Das sei unzulässige Anwaltswerbung. Die Informa-Mitarbeiter bombardierten Anleger nach Erkenntnissen des Landgerichts Ellwangen nicht nur mit Briefen und Anrufen, sondern klingelten manchmal sogar an der Haustür. Eine Strategie, die sich die vermeintlichen Anlegerschützer bei Vermittlern abgeschaut haben, die Mitbürgern bei Hausbesuchen fragwürdige Steuersparmodelle verkaufen. Bisweilen sind Sparer somit doppelt gekniffen: Erst lassen sie sich ein Investment andrehen – und dann einen Anwalt, dem es vor allem um die Akquise von Mandanten geht. Der Kanzlei Engler kann sich über Mandantenmangel offenbar nicht beklagen. „Da werden Klagen wie am Fließband eingereicht“, berichtet ein Insider. Laut einer Stellungnahme der Kanzlei Engler & Collegen ist die Zusammenarbeit mit der ehemaligen Informa inzwischen beendet: Seit Ende 2008 nehme man "keine Empfehlungen mehr“ von dieser Seite an. Grundsätzlich akzeptiere die Kanzlei aber Mandate, die ihr von Anlegerschutzvereinen und gewerblichen Initiativen "angedient“ würden, so Engler-Mitarbeiter Martin Beckmann. Das sei nichts Ungewöhnliches. Die Richter in Ellwangen hielten das Zusammenspiel von Anwälten und Anlegerschützern keineswegs für üblich. Sie monierten in scharfer Form, dass die Aussagen der Informa-Mitarbeiter "auf Verunsicherung angelegt waren und ein anwaltlicher Informationsbedarf auf Seiten des Kunden hervorgerufen werden sollte“. Engler hat Berufung gegen das Urteil eingelegt: Der Kanzlei werde darin die Verantwortung für Personen und Firmen zugeschrieben, "auf die wir keinerlei Einfluss haben“, schreibt Beckmann in einer zwölfseitigen Stellungnahme. Die in diesem Zusammenhang erhobenen Vorwürfe seien "der ekelhafte Versuch, mit haltlosen Unterstellungen gegen unsere Tätigkeit zu agitieren“. Anwalt Professor Dr. Volker Thieler aus München, die Schwiegertochter und die "Deutsche Anleger Stiftung" Auch der Münchner Anwalt Volker Thieler schreibt massenhaft Anleger an. Er kooperiert dabei eng mit der "Deutschen Anleger Stiftung“. Dem Anschein nach eine neutrale Organisation – wer die Internet-Seite der Stiftung studiert, hat jedenfalls den Eindruck, es mit völlig neutralen Verbraucherschützern zu tun zu haben. "Wir sind eine treuhänderische Stiftung und damit absolut unabhängig“, heißt es. In der Realität spricht jedoch vieles dafür, dass die Stiftung vor allem ein Instrument ist, um Mandanten für die Kanzlei Thieler zu akquirieren. So berichtete die "Süddeutsche Zeitung“ 2004, dass der Vermieter des Gebäudes, in dem die Stiftung residiert, Kanzleichef Thieler sei. Zudem liegt der WirtschaftsWoche ein Schreiben der Stiftungsvorsitzenden Christiana Franke aus dem Jahr 2006 vor, in dem sie einer Anlegerin die Kanzlei Thieler empfiehlt. Hinzu kommt: Franke ist nach Informationen der WirtschaftsWoche Thielers Schwiegertochter. Trotz wiederholter Anfrage haben weder Franke noch Thieler zu den Vorwürfen Stellung genommen. Die profitable Kombination von Verbraucherschutz-Engagement und Anwaltstätigkeit exerziert Thieler schon lange. Ende der Neunzigerjahre engagierte sich der heute 64-Jährige bei der Senioren-Partei "Graue Panther“ und beim "Seniorenschutzbund“ – und positionierte sich zugleich als Experte für Seniorenrecht, unter anderem mit Auftritten in der Talkshow von TV-Pfarrer Jürgen Fliege. Inzwischen konzentriert er sich auf Anleger. Der WirtschaftsWoche liegen einige Briefe der Kanzlei Thieler vor, in denen den Empfängern suggeriert wird, dass sie schnell handeln müssen, um ihr Geld zu retten. Dabei hat das Hanseatische Oberlandesgericht Thieler derlei Geschäftsgebaren bereits 2005 untersagt (5 U 126/04). Wer Anleger ungebeten kontaktiere und andeute, "dass bereits ein Schaden entstanden [...] und dass wegen drohender Verjährung umgehendes Handeln erforderlich sei“, verstoße gegen Berufsrecht, so die Richter. Damals hatte Thieler Gesellschafter eines Heizkraftwerke-Fonds angeschrieben und nach Angaben des Fondsinitiators BVT so 153 Mandate akquiriert. Die Qualität der eingereichten Klagen – überschaubar. „Keine einzige“ sei erfolgreich gewesen, teilt BVT mit. Das Landgericht München I wies eine Klage mit den Worten ab: Sie erwecke „den Eindruck gewisser Beliebigkeit, der seine Ursache darin haben dürfte, dass die Klage ohne Einholung hinreichender Informationen erhoben worden sein dürfte“ (28 O 7547/05). Und das sind die Tricks von Anlegeranwälten, um mit Anlegern in Kontakt zu treten, die für Schadenersatzklagen in Frage kommen. Datenhandel und Inserate Besonders stark im Visier von Anwälten und vermeintlichen Verbraucherschützern sind Anleger, die in „atypisch stille“ Beteiligungen investiert haben. Denn bei dieser Anlageform werden die Sparer zu Mitunternehmern – und ihre Namen kommen ins öffentlich zugängliche Handelsregister. Das gilt auch bei geschlossenen Beteiligungen wie Film- oder Immobilienfonds, aber nur, wenn Anleger ihre Anteile nicht über den Treuhänder des Fonds halten. Einige Kanzleien lassen deshalb gezielt die Handelsregister auswerten. Dort stehen Name und Wohnort des Anlegers; Adresse und Telefonnummer lassen sich anschließend meist problemlos im Internet recherchieren. Finden sich im Handelsregister keine verwertbaren Informationen, greifen die Adressenjäger zu anderen Mitteln. Eine besonders einfache Methode: Sie kaufen die Adressen. Denn der schwunghafte, bundesweite Adressenhandel hat längst auch das Beteiligungsgeschäft erreicht – offenbar gibt es Personen, die einen Zusatzverdienst wittern, sobald ein Fonds ins Trudeln gerät. Das können etwa Mitarbeiter des Fondsanbieters oder eines Anlagevermittlers sein, die Zugriff auf die Datenbanken haben. „Mir sind vor einiger Zeit Kontaktdaten von Gesellschaftern eines VIP-Medienfonds zum Kauf angeboten worden“, berichtet Anwältin Katja Fohrer von der Kanzlei Mattil. „Natürlich habe ich das abgelehnt.“ Eine Mandatsbeschaffung auf diesem Wege sei „unseriös und verboten“. Investorenlisten durch Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft Ein weiterer Trick von Anlegeranwälten: Ermittelt die Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit einem Fonds, beantragen sie Akteneinsicht, sobald sie einen Anleger vertreten. In den Akten ist meist eine komplette Investorenliste zu finden. Dabei arbeiten einige Kanzleien mit fragwürdigen Methoden. So liegt der WirtschaftsWoche ein Schreiben einer Kanzlei vor, mit dem diese im Auftrag eines Mandanten Akteneinsicht beantragte. Doch wenig später stellte sich heraus: Der angebliche Mandant hatte gar kein Mandat erteilt. Die Kanzlei ruderte daraufhin zurück: Es handle sich um ein bedauerliches Versehen, heißt es in einem Brief an den zuständigen Staatsanwalt. Die Vollmacht sei telefonisch diktiert worden, dabei habe sich ein falscher Name eingeschlichen. Ähnlich undurchsichtig: Einige Anleger geschlossener Fonds berichten, dass sie von einer Kanzlei kontaktiert worden seien – kurz nachdem sie sich auf ein Inserat eines angeblich kaufinteressierten „Zweitmarkt-Investors“ gemeldet hatten, der daraufhin den Wert ihres Anteils geprüft hatte. Deutschland will Beweislast umkehren. Verbraucherschutz- Ministerin Ilse Aigner ©Bundesregierung Verbraucherschutz- Ministerin Ilse Aigner ©Bundesregierung Auch wenn Anwälte es gerne anders darstellen: Anleger, die Banken, Fondsanbieter oder Aktiengesellschaften auf Schadensersatz verklagen, haben vor Gericht einen schweren Stand. Aktuelle Beispiele gibt es genug. So wurden die ersten Klagen von Sparern abgewiesen, die Geld mit Zertifikaten der US-Pleitebank Lehman oder mit Aktien des vom Staat geretteten Mittelstandsinstituts IKB verloren hatten. Und der Telekom-Prozess, der sich bereits seit Jahren hinzieht, ist beim Oberlandesgericht Frankfurt gerade in die nächste Runde gegangen – mit immer weiter schwindenden Erfolgsaussichten, wie es scheint. Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) will Anlegerklagen jetzt erleichtern. So soll die Beweislast zugunsten der Anleger umgekehrt werden. Bisher scheitern Falschberatungsopfer immer wieder daran, dass sie nicht beweisen können, wie das Beratungsgespräch abgelaufen ist. „Oft sitzt man seinem Berater doch allein gegenüber und kann später gar nicht beweisen, was besprochen wurde“, sagt Aigner. Zudem will sie die strengen Verjährungsfristen auf den Prüfstand stellen. EU will Sammelklagen erleichtern. Eine weitere wichtige Initiative: Die EU-Kommission will Sammelklagen von Verbrauchern erleichtern. Für deutsche Anleger wäre das von besonderer Bedeutung. Denn trotz des 2005 in Kraft getretenen Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes müssen geschädigte Investoren hierzulande noch immer etliche Hürden überwinden, wenn sie sich kostensparend zu einer Sammelklage zusammenschließen wollen – ganz anders als etwa in den USA. Angesichts dieser Probleme sollten Anleger kritisch nachhaken, wenn ihr Anwalt zur Klage rät. In vielen Fällen ist es sinnvoller, erst mal mit der Bank oder dem Fondsanbieter über einen Vergleich zu reden. In den Lehman-Fällen haben sich einige Banken zu Vergleichen bereit erklärt.

Mittwoch, 12. September 2012

Gesetz zur Senkung der Einspeisevergütung in Kraft / Kritik an Rückwirkung ab 1. April 2012 reißt nicht ab


Rödl & Partner

Nürnberg - Während bundesweit über eine grundlegende Reform des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) diskutiert wird, ist gestern die EEG-Novelle mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt rückwirkend zum 01.04.2012 in Kraft getreten. Das "Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien" – kurz EEG 2012 II – sieht massive Kürzungen bei der Förderung von Strom aus Photovoltaikanlagen vor. Einige der Regelungen gelten sogar rückwirkend ab 01.01.2012. Kritiker rechnen wegen der Rückwirkung mit Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht.

"Es ist völlig richtig, dass die Einspeisevergütung an die Marktentwicklung angepasst und gesenkt wird. Aber das Vorgehen der Bundesregierung hat viel Vertrauen zerstört. Wir benötigen für alle Energieträger verlässliche Rahmenbedingungen. Ohne die Förderung der Photovoltaik in Deutschland ist die Energiewende nicht zu schaffen", erklärt Anton Berger, Partner von Rödl & Partner. "Wichtig ist jetzt, dass die Unternehmen zeigen, wie Solarprojekte mit der neuen Förderung rentabel durchgeführt werden können. Denn kein Investor kann es sich leisten, auf eine Entscheidung aus Karlsruhe zu warten. Wir sehen auch bei geringerer Förderung noch Chancen für erfolgreiche Solarinvestitionen in Deutschland."

Nach der Einigung über das Gesetz im Vermittlungsausschuss am 27.06.2012 und der Verabschiedung durch den Bundestag kurz darauf hatte sich der Bundespräsident 2 Monate Zeit genommen, um das Gesetz nun am 17.08.2012 zu unterschreiben. Die ungewöhnlich lange Wartezeit hatte zu erheblicher Verunsicherung bei Solarfirmen wie auch bei den Verbrauchern geführt. Namhafte Rechtsexperten wie Prof. Dr. Felix Ekardt von der Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik in Leipzig hatten den Bundespräsidenten aufgefordert, das Gesetz wegen der möglichen Verfassungswidrigkeit nicht zu unterzeichnen.

"Es ist damit zu rechnen, dass es zahlreiche Klagen gegen die EEG-Novelle geben wird", erklärt die Energierechtsexpertin Franziska Macht von Rödl & Partner. "Am Ende wird wohl das Bundesverfassungsgericht entscheiden müssen, ob das Gesetz rechtmäßig zustande gekommen und die Rückwirkung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Gleichwohl sollte sich die Branche – auch in Hinblick auf das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht 2009/2010 zur damaligen Reform des EEG – auf die neue Rechtslage und die jetzt beschlossenen Fördersätze einstellen."

Eine detaillierte Darstellung der neuen Einspeisevergütung finden Sie bei Rödl & Partner im Internet unter: 
www.roedl.de/aktuelles/eeg_novelle_in_kraft_getreten.html. 

Die Absenkung der Einspeisevergütung in Deutschland erfolgt im Einklang mit entsprechenden Entwicklungen in den Boomländern der Solarbranche wie Italien und Spanien. Hintergrund sind die hohen Belastungen der Haushalte durch die Fördermaßnahmen und die negativen Auswirkungen auf die Strompreise durch die Umlage auf die Verbraucher. 

2. Branchentag Erneuerbare Energien

Die aktuellen Entwicklungen in den wichtigsten Märkten für Erneuerbare Energien steht auch im Fokus des 2. Branchentags Erneuerbare Energien von Rödl & Partner am 26. September 2012 in Nürnberg. Im Rahmen von mehr als 30 Vorträgen in sechs parallelen Foren bieten Fach- und Branchenexperten aus aller Welt aktuelle Informationen aus den wichtigsten Märkten für die EE-Branche an. Einen besonderen Höhepunkt bildet die exklusive Vorstellung von Fallstudien zur Netzparität (Grid Parity) am Beispiel Deutschlands, Spaniens und Italiens. Als Gastredner spricht der energiepolitische Sprecher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bundestag, Hans-Josef Fell, einer der Gründungsväter des EEG. Das Programm finden Sie im Internet unter 
www.roedl.de/erfolgspotenzial_ee.


Ihre Ansprechpartner:

Anton Berger, Diplom-Ökonom, Diplom-Betriebswirt (FH), Partner
Tel.: +49 (9 11) 91 93-35 34, E-Mail: anton.berger@roedl.de

Franziska Macht, Rechtsanwältin, Senior Associate
Tel.: +49 (9 11) 91 93-35 62, E-Mail: franziska.macht@roedl.de

Martin Wambach, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Umweltgutachter, 
Geschäftsführender Partner von Rödl & Partner
Tel.: +49 (2 21) 94 99 09-100, E-Mail: martin.wambach@roedl.com

Fotos der Ansprechpartner können im Rödl & Partner Presse-Center im Internet unter www.roedl.de/pressecenter heruntergeladen werden. 


Rödl & Partner – Unternehmer beraten Unternehmer

Rödl & Partner ist mit 89 eigenen Niederlassungen in 39 Ländern vertreten. Die integrierte Beratungs- und Prüfungsgesellschaft für Recht, Steuern, Unternehmensberatung und Wirtschaftsprüfung verdankt ihren dynamischen Erfolg über dreitausend unternehmerisch denkenden Partnern und Mitarbeitern. Im engen Schulterschluss mit ihren Mandanten erarbeiten sie Informationen für fundierte – häufig grenzüberschreitende – Entscheidungen aus den Bereichen Wirtschaft, Steuern, Recht und IT und setzen sie gemeinsam mit ihnen um. 

Im Geschäftsbereich Energie begleitet Rödl & Partner von den Standorten in Nürnberg und Köln aus Mandanten bei der Realisierung von Energie- und Infrastrukturvorhaben im In- und Ausland. Neben Kommunen, Stadtwerken und Energieunternehmen aller Sparten und Wertschöpfungsstufen stehen auch Projektierer, Investoren und Banken im Beratungsmittelpunkt. Zum Tagesgeschäft zählt auch die Begleitung von Erzeugungsprojekten, insbesondere im Berich der Erneuerbaren Energien. 

www.roedl.de/energiewirtschaft 


Nürnberg, den 24. August 2012 


Veröffentlichung und Nachdruck honorarfrei; ein Belegexemplar an Rödl &
Partner wird freundlichst erbeten.


Achtung Redaktionen: Für Fragen steht Ihnen gerne zur Verfügung

Eye Communications
Matthias Struwe MSc MA
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79100 Freiburg

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Sonntag, 9. September 2012

Schlanert Witz 8

Schlanert Witz 8



Knut - Willi Schlanert erscheint zum ersten Termin in der Stalker - Beratungsstelle in Berlin.

Nach der Begrüssung durch den Therapeuten soll er Platz nehmen.

Er nimmt Platz.

Frage des Therapeuten : "Was wollen Sie mir sagen ? "

Antwort: "Sie sitzen auf meinem Stuhl "

Mehr unter Schlanerismus 


Reinhard Göddemeyer - Presseschau - Für Sie gelesen


Reinhard Göddemeyer - Presseschau - Für Sie gelesen

Im Internet ist eine weitere interessante Nachricht zum Problem der Verletzung der Persönlichkeitsrechte durch anonyme Täter aufgetaucht. Im vorliegendem Fall ist das Opfer eine Person der deutschen Zeitgeschichte:

Bettina Wulff unsere Ex - First Lady.

Die beteiligten Personen sind deutsche Top - Leute wie Günter jauch, der Rechtsanwalt Lehr aus Bonn sowie als gatte der Frau Wulff natürlich der Ex- Bundespräsident Christian Wulff.

Verklagt werden soll jetzt die Suchmaschine Google, damit die negativen Treffer zur Person Bettina Wulff nicht mehr angezeigt werden.

Der Fall wir beobachtet von der Antistalkingliga.

Reinhard Göddemeyer

Sonntag, 26. August 2012

Photovoltaikanlage defekt - Rechtsschutz will nicht zahlen !


Da denkt man man ist versichert und dann passiert das:
Die eigene Rechtsschutzversicherung will nicht zahlen ! 
Diese Erfahrung musste ein Hauseigentümer machen, der gegen die von ihm beauftragte Baufirma seiner eigenen Photovoltaikanlage klagen wollte. Die dabei entstehenden Kosten wurden allerdings von seiner Rechtsschutzversicherung nicht übernommen.

Worum ging es? Ein Hauseigentümer hatte auf dem Dach seines Hauses eine grosse und entsprechend teure Photovoltaikanlage installieren lassen. 

Nach Fertigstellung stellte er jedoch etliche  Mängel fest und wollte den Fachbetrieb hierzu in Anspruch nehmen. Die Kosten der Anlage : Über eine halbe Million Euro. Für den bevorstehenden Rechtsstreit mit der Fachfirma wollte der Hauseigentümer seine Rechtschutzversicherung in Anspruch nehmen, die sich jedoch weigerte sich jedoch, ihrem Versicherten entsprechenden Rechtsschutz zu gewähren. Daraufhin klagte der Hauseigentümer gegen seine eigene Rechtsschutzversicherung
Das Landgericht wies die Klage jedoch bereits ab. Denn das Kleingedruckte war überlesen worden. Nach den Allgemeinen Rechtschutzversicherungs-bedingungen bestand kein Schutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit der Planung oder Errichtung von Gebäuden, Gebäudeteilen oder sonstigen baulichen Anlagen. Das Gericht stufte die Photovoltaikanlage als „sonstige bauliche Anlage“ ein und bestätigte, dass die Versicherung im vorliegenden Fall nicht eintreten müsse. 

Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte diese Einschätzung und wies die Berufung des Versicherten zurück.
Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 30.03.2012 (Aktenzeichen I-20 U 5/12)

Landgericht Berlin: Entscheidungsgründe in der Facebook-Sache liegen vor


Landgericht Berlin: Entscheidungsgründe in der Facebook-Sache liegen vor (PM 12/2012)

Pressemitteilung
Berlin, den 08.03.2012
Die Präsidentin des Kammergerichts
Pressestelle der Berliner Zivilgerichte
Elßholzstr. 30-33, 10781 Berlin

Der Urteilstext in der Facebook-Sache vor dem Landgericht Berlin ist nunmehr im Volltext verfügbar unter http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/presse/ .


Landgericht Berlin, Urteil vom 6. März 2012
- 16 O 551/10 -

Bei Rückfragen: Dr. Ulrich Wimmer
(Tel: 030 – 9015 2504, - 2290)

Landgericht Berlin: Facebook unterliegt der Verbraucherzentrale in Wettbewerbsprozess


Landgericht Berlin: Facebook unterliegt der Verbraucherzentrale in Wettbewerbsprozess (PM 11/2012)

Pressemitteilung
Berlin, den 06.03.2012
Die Präsidentin des Kammergerichts
Pressestelle der Berliner Zivilgerichte
Elßholzstr. 30-33, 10781 Berlin

Keine Freundschaftsanfragen ohne Einwilligung des kontaktierten Verbrauchers, kein unzureichender Hinweis bei der Registrierung eines neuen Facebook-Nutzers auf den Import von E-Mail-Adressen sowie Vertragsklauseln u.a. zur Nutzung von IP-Inhalten, Werbung und den „Facebook-Datenschutzrichtlinien“ unwirksam: Auf Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände hat das Landgericht Berlin heute der Facebook Ireland Limited die Versendung entsprechender Anfragen an Dritte und die Verwendung eines unzureichenden Hinweises auf Datenimport bei der Registrierung sowie die Verwendung verschiedener Vertragsklauseln untersagt.
Nach Auffassung des Landgerichts sind die entsprechende Werbepraxis von Facebook und die verwendeten Klauseln mit wettbewerbsrechtlichen Grundsätzen sowie den Regeln über Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht vereinbar.


Landgericht Berlin, Urteil vom 6. März 2012
- 16 O 551/10 -

(Hinweis: Es ist beabsichtigt, die Entscheidungsgründe per Pressemitteilung zu veröffentlichen, sobald sie den Prozessparteien zugestellt worden sind).

Bei Rückfragen: Dr. Ulrich Wimmer
(Tel: 030 – 9015 2504, - 2290)

Kammergericht: Warnung vor Filesharing-Abmahnungen ohne Inkassoregistrierung durch die Präsidentin des Kammergerichts


Kammergericht: Warnung vor Filesharing-Abmahnungen ohne Inkassoregistrierung durch die Präsidentin des Kammergerichts (PM 17/2012)

Pressemitteilung
Berlin, den 20.03.2012
Die Präsidentin des Kammergerichts
Pressestelle der Berliner Zivilgerichte
Elßholzstr. 30-33, 10781 Berlin

In dem für die Registrierung von Inkassodienstleistern zuständigen Dezernat im Kammergericht sind zahlreiche Anfragen von Bürgern eingegangen, die ein Abmahnschreiben eines Rechtsanwaltsbüros Dr. Kroner und Kollegen aus München wegen Urheberrechtsverletzung durch Filesharing erhalten haben.

Im Schreiben findet sich die Formulierung:

„Rechtsanwaltskanzlei Dr. Kroner & Kollegen ist ein von der Präsidentin des Kammergerichts Berlin registrierter Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG (Az. 8413 G 2 KG)“.

Das ist unzutreffend. Eine derartige Kanzlei ist hier nicht als Inkassodienstleister registriert. Das angegebene Aktenzeichen existiert nicht.

Bei Rückfragen: Dr. Ulrich Wimmer
(Tel: 030 – 9015 2504, - 2290)

Haftstrafen im Verfahren wegen Immobilienbetruges („Schrottimmobilien“)


Haftstrafen im Verfahren wegen Immobilienbetruges („Schrottimmobilien“) (PM 36/2012)

Pressemitteilung Nr. 36/2012 vom 13.06.2012
Die Präsidentin des Kammergerichts
- Pressestelle der Berliner Strafgerichte -



Die 36. Große Strafkammer des Landgerichts Berlin – Wirtschaftsstrafkammer - hat heute neun Angeklagte zu Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren verurteilt, weil sie Immobilien unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zu überhöhten Preisen an Privatpersonen verkauft hätten.

Die Angeklagten sollen in einer Vielzahl von Fällen geschäftlich unerfahrenen Personen Kaufverträge für überteuerte fremdgenutzte Immobilien vermittelt haben. Dabei sei den Geschädigten stets zunächst nur eine Geldanlage bzw. ein Steuersparmodell angepriesen worden. Erst im weiteren Verlauf der geschäftlichen Beziehungen seien die Geschädigten dann damit konfrontiert worden, dass die Geldanlage im Kauf einer Immobilie bestehen solle. Teilweise sei dies sogar erst bei kurzfristig zu später Stunde anberaumten Notarterminen offenbar geworden. Stets hätten die Angeklagten dabei völlig unrealistische Angaben über Erträge, monatliche Belastungen und Steuersparmöglichkeiten gemacht. Aufkommende Bedenken der Geschädigten seien unter dem wahrheitswidrigen Hinweis darauf beschwichtigt worden, dass ein Aussteigen aus dem Geschäft möglich sei bzw. dass der Kaufvertrag nur der Form halber erfolgen müsse, um sich bestimmte Vorteile, etwa steuerlicher Art, zu sichern. Dabei sei es den Angeklagten darum gegangen, hohe Vermittlungsprovisionen zu erhalten, die ihnen von den Verkäufern der Immobilien für den Fall der erfolgreichen Vermittlung eines Kaufvertrages zugesichert gewesen seien. Die von vornherein in den jeweiligen Kaufpreis eingerechneten, den Geschädigten aber verschwiegenen, Provisionen seien deutlich überhöht gewesen und hätten z.T. mehr als 30% des Kaufpreises betragen.
Das Gericht wies im Rahmen der Urteilsbegründung darauf hin, dass das Vorgehen der Angeklagten ohne das fragwürdige Verhalten der beteiligten Notare nicht möglich gewesen wäre.
Der Initiator des Geschäftsmodelles der Angeklagten, der 30jährige Kai-Uwe K., dem - wie einigen anderen Angeklagten auch - noch weitere Straftaten nachgewiesen werden konnten, wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Gegen die übrigen Angeklagten wurden Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren und sechs Monaten verhängt. Im Rahmen der Strafzumessung wies das Gericht darauf hin, dass der Verurteilung der Angeklagten insofern eine Signalwirkung zukommen könne, als deutlich gemacht worden sei, dass die Beteiligung an Geschäften der genannten Art aufgrund der darin zum Ausdruck kommenden kriminellen Energie nicht hingenommen werde und eine Haftstrafe zur Folge haben könne. Strafmildernd wurde auf der anderen Seite bei einigen Angeklagten berücksichtigt, dass sie sich geständig gezeigt und an der Aufklärung des Geschehens mitgewirkt hätten.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann innerhalb einer Woche ab der Urteilsverkündung mit dem Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof angegriffen werden.

Urteil des Landgerichts Berlin vom 13. Juni 2012, Az. (536) 4 Wi Js 2/08 (8/11)


Dr. Tobias Kaehne
Pressesprecher

Kammergericht: Mobilfunkanbieter muss Kunden auf das Risiko außerordentlich hoher Kosten bei Prepaidvertrag mit „automatischer Aufladung“ deutlich hinweisen (PM 45/2012)


Kammergericht: Mobilfunkanbieter muss Kunden auf das Risiko außerordentlich hoher Kosten bei Prepaidvertrag mit „automatischer Aufladung“ deutlich hinweisen (PM 45/2012)

Pressemitteilung
Berlin, den 10.07.2012
Die Präsidentin des Kammergerichts
Pressestelle der Berliner Zivilgerichte
Elßholzstraße 30 - 33, 10781 Berlin

Ein Mobilfunkanbieter, der seine Kunden bei einem Prepaidvertrag mit der Tarifoption einer „automatischen Aufladung“ nicht deutlich darauf hinweist, dass mit dieser Option das deutlich erhöhte und kaum kontrollierbare Risiko außerordentlich hoher Kosten verbunden ist, kann sich schadensersatzpflichtig machen. Das Kammergericht bestätigte jüngst unter Hinweis auf diesen Grundsatz in zweiter Instanz ein Urteil des Landgerichts Berlin, mit dem dieses die Klage eines Mobilfunkanbieters auf Zahlung von Telefongebühren in Höhe von 14.698,00 EUR mit Ausnahme von 10,00 EUR abgewiesen hatte.

Der Kunde hatte bei Vertragsschluss über das Internet einen Prepaid-Tarif mit der Option „Webshop-Wiederaufladung 10“ gewählt. Diese Wahl führte dazu, dass dem Kunden auf dem vermeintlichen Prepaid-Konto nach Verbrauch des vorausbezahlten Betrages automatisch immer wieder neu 10,00 EUR „gutgeschrieben“ wurden, er also sozusagen auf Kredit telefonierte. Unabhängig davon, ob durch die Nutzung einer Datenverbindung tatsächlich Telefonkosten in Höhe der Klageforderung entstanden seien, sei die Klage unbegründet, so der 22. Zivilsenat des Kammergerichts: In diesem Falle müsse sich die Telefongesellschaft einen Schadensersatzanspruch des Kunden in gleicher Höhe entgegenhalten lassen, weil sie unter Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) nicht vor diesem besonderen Kostenrisiko gewarnt habe. Darüber hinaus sei der Kunde nicht darüber informiert worden, dass er keineswegs stets vor einer neuen Aufladung durch einen SMS- und E-Mail-Hinweis gewarnt werde, also keineswegs eine volle Kostenkontrolle habe.

Kammergericht, Urteil vom 28. Juni 2012
- 22 U 207/11 -
Landgericht Berlin, Urteil vom 18. Juli 2011
- 38 O 350/10 -

Hinweis: Vergleiche zur erstinstanzlichen Entscheidung PM 77/2011.

Bei Rückfragen: Dr. Ulrich Wimmer
(Tel: 030 – 9015 2504, - 2290)

Montag, 20. August 2012

Selbstgebautes Elektrorad in Dresden-Loschwitz entdeckt


Selbstgebautes Elektrorad in Dresden-Loschwitz entdeckt

Dresdner Polizeibeamte stellten Sonntagabend einen jungen Mann mit einem selbstgebauten Elektrofahrrad fest. Eine Überprüfung von Sachverständigen steht noch aus. Die Polizei sucht Zeugen (0351) 483 22 33. +++

Der 26-Jährige war mit dem umgebauten Mountainbike auf dem Elbradweg unterwegs. Das Fahrrad hatte er mit einem Elektromotor, einem Transformator sowie mehreren Akkumulatoren ausgerüstet - allesamt in Eigenregie. Laut Zeugenhinweisen erreichte er mit seinem Vehikel eine Geschwindigkeit von etwa 40 km/h. Aufgrund der Motorisierung besteht der Verdacht, dass das Rad eine Pflichtversicherung benötigt. Diese konnte der junge Mann nicht vorweisen. Eine Überprüfung von Sachverständigen steht noch aus.

Die Polizei fragt: Wer hat den Mann am Sonntagabend auf dem Elbradweg mit seinem Rad gesehen? Wer kann Aussagen zu seiner Fahrweise machen? Hinweise nimmt die Polizeidirektion Dresden unter der Rufnummer (0351) 483 22 33 entgegen.


Quelle: Polizei Dresden

Donnerstag, 16. August 2012

Urteil: Pflege-TÜV-Ergebnisse dürfen veröffentlich werden

Reinhard Göddemeyer Presseschau :


Essen. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat gestern (15.08.2012) entschieden, dass die Veröffentlichung von Berichten über die Qualität von Pflegeeinrichtungen durch die Pflegekassen zulässig ist.
Seit einiger Zeit werden stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen bundesweit Qualitätsprüfungen unterzogen. Die Ergebnisse werden für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen verständlich, übersichtlich und vergleichbar im Internet veröffentlicht und mit Schulnoten bewertet („Transparenzberichte“).
Die Pflegeeinrichtungen können dies nach der Entscheidung des Landessozialgerichts nicht verhindern. Eine Pflegeeinrichtung aus Köln, die aktuell mit der Note 1.1 bewertet worden war, hatte gegen die geplante Veröffentlichung vorbeugend geklagt. Sie hatte vorgetragen, dass die Internet-Darstellung mit einer Vergabe von Schulnoten die tatsächliche Lebensqualität in Heimen nicht zutreffend wiedergebe. Außerdem hatte sie verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht.
Der 10. Senat des Landessozialgerichts hat diese Bedenken nicht geteilt und die gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichung grundsätzlich für zulässig erklärt.
- Az.: L 10 P 137/11 -

Reinhard Göddemeyer: Bill Gates sucht nach der Toilette der Zukunft


Reinhard Göddemeyer Presseschau 
Das Toilettenthema interessiert auch Bill Gates. Während in Japan Top-Einzeltoiletten mit Warmwasserreinigungsmechanismus bevorzugt werden sitzen in China Männlein und Weiblein wie die Hühner nebeneinander auf der Stange, um das "Geschäft" zu verrichten. Der Vorgang kostet Energie. Dazu fanden wir die folgende Meldung: 


Bill Gates sucht nach der Toilette der Zukunft


Die Stiftung von Bill Gates ehrt das California Institute of Technology für die Erfindung einer Toilette, die mit Solarenergie betrieben wird.
Quelle / Volltext   http://diepresse.com

Mittwoch, 15. August 2012

Dienstag, 22. Mai 2012

Agentur-E-Media - Reinhard Göddemeyer -: Betrug mit Ramschaktien von De Beira Goldfields

Agentur-E-Media - Reinhard Göddemeyer -: Betrug mit Ramschaktien von De Beira Goldfields: Aktie  künstlich hochgetrieben und 38 Millionen Gewinn eingefahren. So lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen 4 Angeklagt...

Recht TV in russischer Sprache

Eine russischsprachige Rechtsanwältin bringt mit einigen eigenen Videos Leben in die Recht TV - Branche.
Zum Kanal bei Youtube hier klicken

Kontakt:
http://www.anwalt-hilfe.info/


Anwaltskanzlei Lidija S. Ponomarjova
Königsbergerstr. Ein
65795 Hattersheim (Hauptsitz)
Tel.: 06190 - 934 76 80.
anwalt-hilfe@t-online.de
Zweigstelle:
Luisenstr.63
63067 Offenbach aM



Sonntag, 13. Mai 2012

E-Zukunft-2012: Das erste Elektro-Motorrad aus Steyr/Österreich.

E-Zukunft-2012: Das erste Elektro-Motorrad aus Steyr/Österreich.: Presseschau: In der Welt der Elektrotüftler taucht ein neues Projekt auf: Das erste Elektro-Motorrad aus Steyr/Österreich. Lesen Sie dazu de...

Samstag, 5. Mai 2012

Haft für betrügerischen Anwalt

Presseschau: Strafrecht - Haft für betrügerischen Anwalt - Bei über 150 000 in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälten, die alle leben und verdienen wollen, gibt es einen nicht genau bekannten Anteil an schwarzen Schafen. Wer es dabei zu doll treibt bekommt mit seinen Juristen - Kollegen von der Staatsanwaltschaft Kontakt, eine Anklage und letztlich auch ein Urteil. So geschehen in Gelsenkirchen. Lesen Sie dazu den aktuellen Bericht. Reinhard Göddemeyer ________________________________________________________________________ Deutschlands Ferienwohnungen _______________________________________________________________________
Presseschau: Für Sie gelesen - 49-jähriger Rechtsanwalt veruntreute in 32 Fällen Mandantengelder. Seine angeschlagene Psyche beschäftigte das Gericht auch am letzten Verhandlungstag – doch ein Arzt bescheinigte die Verhandlungsfähigkeit. Wegen Betrugs und Untreue verurteilte das Amtsgericht Buer Rechtsanwalt N. zu 2 Jahren und neun Monaten Haft. Angeklagt waren 39 Fälle zwischen 2007 und 2012 , von denen schließlich 32 für eine Verurteilung blieben. Der Prozess, der öfter unterbrochen worden ist, hatte sich zu einem juristischen Geduldsspiel entwickelt. Auch beim letzten Verhandlungstag drohte eine Terminverschiebung. Der Angeklagte befindet sich wegen einer Depression und akuter Suizidgefährdung in einer Klinik. Schließlich bescheinigte der behandelnde Arzt die Verhandlungsfähigkeit des 49-Jährigen. Der hatte zuvor auf ein Urteil am selben Tag gepocht, wollte bei der Verkündung aber wegen zu starker psychischer Belastung nicht anwesend sein. Letztlich wurde ohne ihn verhandelt. Wahrscheinlich hat N. mit der Höhe des Strafmaßes gerechnet. Zuvor hatte bereits ein Gutachter den Rechtsanwalt für voll schuldfähig gehalten. Dem Urteil des Fach-Mediziners folgte auch das Gericht. Der 49-Jährige hatte Gelder, die Versicherungen nach Verkehrsunfällen an seine Mandanten zahlten, auf seinem Privatkonto „geparkt“ und nicht weiter geleitet. In den meisten Fällen warteten Arbeitslose und Ältere auf ihre Gelder. Keine Gründe für Milde Mitunter vergingen zwei Jahre, bis N. nach Vorschussleistungen seiner Mandanten für Gerichtsgebühren schließlich auch Klage erhob. Immer wieder hatte er die Betroffenen vertröstet oder Zahlungseingänge sogar geleugnet. Bei einer Nachlassermittlung hatte N. einen Betrag von 50.000 Euro errechnet. Nach Überprüfung durch einen Kollegen stellte sich heraus, dass den Erben aber 90.000 zufließen würden. In einem anderen Fall wartete eine 82-Jährige nach einem Unfall monatelang auf 12.000 Euro Schmerzensgeld, die eine Versicherung längst an den Rechtsanwalt überwiesen hatte. Die ausstehenden Gelder – teils mit zehn Prozent Verzinsung - hat der 49-Jährige mittlerweile an seine Mandanten überwiesen. Viele Zahlungen erfolgten allerdings erst im Laufe des Prozesses. Gründe für Milde sah das Gericht nicht. Eine Bewährungsstrafe hielt der Vorsitzende Helmut Rottlaender für nicht gerechtfertigt. Einen Rat gab er Berufskollegen mit auf den Weg: Wer für Mandantengelder ein Anderkonto einrichtet, der landet auch nicht vor dem Strafrichter. Auf N., der gegen das Urteil Berufung einlegen will, wartet jetzt noch die interne Gerichtsbarkeit der Anwaltskammer. Quelle: derwesten
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Was kann der Mandant daraus lernen ? Der Artikel zeigt, dass der Anwalt in Gelsenkirchen es verstanden hst, seine Mandanten jeweils über längere Zeiträume zu täuschen, wobei alle denkbaren Verzögerungstaktiken zum Einsatz kamen. Man sollte also sofort vorsichtig sein, wenn es bei der Aktenbearbeitung in einer Kanzlei zu zeitlichen Verzögerungen kommt. Sinngemäss erteilt der Mandant dem Dienstleister Rechstanwalt ja einen einfachen Auftrag, der einfach abgearbeitet werden muss. Vergleichen wir das mal mit dem Auftrag an eine Autowerkstatt. Hier würde sich sicherlich auch kein Mandant monatelang vertrösten lassen, wenn er das Mandat, in diesem Fall das KFZ, dort abgegeben hat. Warum ist man bei der Kontrolle des Anwaltes leichtsinniger ? Im Zeitalter der Bewertungsportale können Sie natürlich auch vor der Mandatserteilung einen Anwalt prüfen, sich seine Bewertungen ansehen, wie z.B. im Anwaltsportal www.anwalt.de
_______________________________________________________________________ Interessante Links: www.advogarant.de www.juracafe.de www.advotv.de www.anwalt24.de _______________________________________________________________________ Deutschlands Ferienwohnungen ______________________________________________________________________ ______________________________________________________________________ Weitere Informationen zum Thema Stalking finden Sie bei der Antistalkingliga ______________________________________________________________________ ________________________________________________________________________________

Mittwoch, 2. Mai 2012

Stalking Krimi Knut-Willi Schlanert

Stalking-Krimi ____________________________________________________________________________________ Unter der URL der Antistalkingliga ist der lesenswerte Bericht über einen sehr hartnäckigen Stalker aus Berlin veröffentlicht !

Mittwoch, 25. April 2012

Agentur-E-Media - Reinhard Göddemeyer -: Die Engel und der Teufel

Agentur-E-Media - Reinhard Göddemeyer -: Die Engel und der Teufel: Presseschau: Aus dem Gericht Bundesverfassungsgericht - Pressestelle - Pressemitteilung Nr. 25/2012 vom 25. April 2012 Beschluss vom 14. Mä...

Dienstag, 24. April 2012

Kohlen im VW Beetle ???

Kohlen im E-Beetle ??? Die Zeiten der Edelbastler sind doch nicht ganz vorbei. Daß man über Kohlen im Auto durchaus verschiedener Ansicht sein kann verdeutlichen die Mommentare der Umbauer zu diesem Thema. __________________________________________________________________________ Den Umbau eines VW Beetle des Baujahres 1999 zum E-Beetle, die damit verbundenen Probleme, aber auch die Erfolgserlebnisse können Sie auf der URL NEW Beetle Elektroauto verfolgen. __________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________ Weitere private Umbauprojekte diverser Automarken können Sie hier bewundern: __________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________ Umbau eines Audi 100 zum E-Audi-100 __________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________ Umbau eines Porsche 911 zum E-Porsche 911 __________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________ Umbau eines BMW Z 3 Roadster zum E- Z 3 Roadster __________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________ href="http://mein-e-mobil.blogspot.de/">Umbau eines VW Passat 35i zum E-Passat 35i __________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________ Umbau eines VW Polo zum E- VW Polo __________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________
Umbau eines Golf Cabrios zum E-Golf Cabrio, auf der Homepage ist auch ein sehenswerter Video eingebunden. __________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________ Umbau eines ZR zum E-Z3 __________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________
Berichte und wöchentliche Videos über E-Cars aus USA ___________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________ Viel Spass wünscht die Redaktion Reinhard Göddemeyer-Melanie Winkelmann ___________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________ Göddemeyer - tec / Elektrofahrrad - online: Reiseangebot: Wandern wie vor 100 Jahren Frankreich-Trekkings zu "Verschwundenen Dörfern" - Pyrenäen neu 13. April 2012. Verschwundene Dörfer wiederf...



Top-SmartPhones ab 0,-€ zur 1&1 All-Net-Flat

Montag, 23. April 2012

Drogen - online: Drogen -online

Drogen - online: Drogen -online: Drogen - online Presseschau: In den Medien wurde mitgeteilt, daß die niederländische Regierung die bei den deutschen Kunden beliebten Co...

Sonntag, 22. April 2012

Göddemeyer - tec / Elektrofahrrad - online: Von wegen Rentnerfahrrad

Göddemeyer - tec / Elektrofahrrad - online: Von wegen Rentnerfahrrad: Presseschau: Die Berliner Zeitung berichtet in einem aktuellen Artikel über den Trend zu Elektrofahrrädern: ALTLANDSBERG – Das Elektro...

Agentur-E-Media - Reinhard Göddemeyer -: Recht

Ausgegoogelt !!!!



Personenschutz bei Suchmaschinen im Internet - Das Urteil des EuGH ist eine Zäsur !

Opfer von Stalkingtätern haben es ab sofort leichter. In der Vergangtenheit zeigten die Scuchmaschinen - allen voran das Weltgedächtnis Google - auch alle negativen und verleumderischen Eintragungen im Internet an, die mit einem Namen im Zusammenhang standen, selbst dann, wenn die Daten unwahr waren und Tatbestände wie Verleumdung oder Beleidigung erfüllten. und wenn sie auf ausländischen servern abgelegt waren.

Selbst wenn das Stalkingopfer in der EU ein Urteil erstritten hatte liess es sich oftmals gar nicht rechtlich durchsetzen.

Beispielhaft wird hier der ehemalige Onlinepranger www.mein-Parteibuch.com angeführt, der auf einem Server in Malaysia gehostet war.

Google und Co zeigten derartige Treffer immer weiter an, die Opfer hatten das Nachsehen.

Ab sofort ist das nicht mehr so. Laut dem aktuellen Urteil des EuGH hat eine Suchmaschine für seine Datentechnik eine eigene Verantwortung, es gelten ferner die Gesetze des Landes, in dem die Suchmaschine tätig ist, ausserdem hat die Suchmaschine die personenbezogenen Daten zu löschen und dies unabhängig davon, ob der Betroffene einen Schaden hat oder nicht, wobei es egal ist, ob die Daten wahr oder falsch sind oder ob die Suchmaschine meint, die Informationen über die Person müssten einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Geklagt hatte im vorliegenden Fall ein spanischer Bürger, der vor 16 Jahren mit einer Immobilie in der Zwangsversteigerung gestanden hatte und dessen Daten deshalb in öffentlichen Medien veröffentlicht waren und der deshalb gegen Google wegen eben dieser "ewigen" veröffentlichung geklagt hatte. 

Noch nach 16 jahren verknüpfte das Weltgedächtnis Google die Schuldengeschichte von damals mit dem Namen des spanischen Mannes, Das müsse der Mann sich nicht gefallen lassen, stellte der EuGH nun mit dem aktuellen Urteil fest.



Az.: Europäischer Gerichtshof C 131 / 12 vom 13.05.2014  

Mitgeteilt von Reinhard Göddemeyer

Mehr unter www.stalking-rat-und-tat.blogspot.de



Agentur-E-Media - Reinhard Göddemeyer -: Recht: Anwalt und Recht Eine gute Rechtsberatung ist für Unternehmer wichtiger denn je. Als Unternehmer stehen Sie sinngemäss immer mit einem B...

Agentur-E-Media - Reinhard Göddemeyer -: Internet - TV

Agentur-E-Media - Reinhard Göddemeyer -: Internet - TV: www.streamcompany.de ___________________________________________________________________________ VIDILANZ - Ihr intelligentes Video-Sic...

Freitag, 13. April 2012

LArbG Hamm: Netzwerk-Admin lädt Elektroroller im Büro – Kündigung unwirksam

Das Landesarbeitsgericht Hamm hat am 02.09.2010 das Verfahren 16 Sa 260/10 – Vorinstanz Arbeitsgericht Siegen 1 Ca 1070/09 entschieden. In dem Verfahren, über das bereits in der Presse berichtet wurde, streiten die Parteien über die Wirksamkeit einer außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung. Der jetzt 41-jährige Kläger ist bei der Beklagten seit dem 01.08.1990 beschäftigt, zuletzt als Netzwerkadministrator. Im Mai 2009 hatte er sich für einige Tage einen Elektroroller gemietet, den er auch am Freitag, den 15.05.2009 zur Fahrt in den Betrieb nutzte. Dort schloss er den Roller im Vorraum zum Rechenzentrum der Beklagten an eine Steckdose an, um den Akku aufzuladen. Nachdem der Roller ca. 1 ½ Std. aufgeladen worden war, nahm der Kläger den Akku vom Stromnetz, nachdem er von einem Vorgesetzten dazu aufgefordert worden war. Dabei sind Stromkosten im Umfang von etwa 1,8 Cent entstanden.

Mit Schreiben vom 27.05.2009 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis mit dem Kläger außerordentlich fristlos sowie hilfsweise ordentlich fristgerecht zum 30.11.2009. Sie hat sich darauf berufen, dass der Kläger ein Vermögensdelikt zu ihrem Nachteil begangen habe, weil er heimlich auf ihre Kosten seinen privaten Elektroroller am Stromnetz aufgeladen hat. Mittlerweile hat der Kläger erfolgreich an der Betriebsratswahl teilgenommen.

Das Arbeitsgericht Siegen hat die Kündigung für unwirksam gehalten. Die hiergegen gerichtete Berufung der Beklagten blieb vor dem Landesarbeitsgericht ohne Erfolg. Da es keine absoluten Kündigungsgründe hat das Landesarbeitsgericht im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung eine Interessenabwägung vorgenommen. Diese geht zulasten der beklagten Arbeitgeberin aus. Berücksichtigt hat das Gericht dabei den geringen Schaden von 1,8 Cent, die 19–jährige Beschäftigung des Klägers und nicht zuletzt den Umstand, dass im Betrieb Handys aufgeladen und elektronische Bilderrahmen betrieben wurden, die Arbeitgeberin aber nicht eingegriffen hätte. Daher hätte das verlorengegangene Vertrauen durch eine Abmahnung wieder hergestellt werden können.

Auch der am 02.09.2010 von der Arbeitgeberin gestellte Auflösungsantrag blieb vor der 16.Kammer ohne Erfolg. Die Arbeitgeberin hatte ihn im Wesentlichen damit begründet, der Kläger habe zwischen den Instanzen durch sein Verhalten gegenüber den Medien eine Situation herbeigeführt, die es Ihr unzumutbar mache, ihn weiter zu beschäftigen. Als über seinen Fall im Fernsehen berichtet worden sollte, hatte er Handzettel im Betrieb verteilt, die auf die Sendung hinwiesen. Durch seinen reißerischen Auftritt in den öffentlichen Medien habe er dem Ansehen des Unternehmens massiv geschadet. Außerdem habe der Kläger in einer Email an den Geschäftsführer Anschuldigungen gegenüber seinem unmittelbaren Vorgesetzten erhoben, die die Arbeitgeberin selbst als emotionalen Rundschlag ansieht. Nach der Auffassung des Landesarbeitsgerichts begründet dies nicht, dass eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zwischen den Parteien nicht erwartet werden kann. Der Kläger sei nicht von sich aus an die Medien herangetreten. Sein Verhalten sei durch die emotionale Ausnahmesituation während des Prozesses erklärbar.

Pressestelle LArbG Hamm v. 02.09.2010

Redaktionsbüro E-Media
Reinhard Göddemeyer
PF 1135
45739 Oer - Erkenschwick