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Sonntag, 30. Oktober 2011

Vorläufiges Berufsverbot für Anwalt

Vorläufiges Berufsverbot für Anwalt


Torgau (TZ). Das Anwaltsgericht für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer Sachsen in Dresden hat auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Dresden mit Urteil vom 26. Oktober 2010 den Ausschluss von Rechtsanwalt Reiner K. aus der Rechtsanwaltschaft angeordnet.

Der ursprünglich aus Hannover stammende Rechtsanwalt Reiner K. war bislang in Torgau tätig. Auf der Internetseite der Rechtsanwaltskammer Sachsen (www.rak-sachsen.de) findet man unter dem Online-Suchservice bei Eingabe des Namens den Eintrag: Berufsverbot seit 23. August 2010. Laut Dresdener Morgenpost hat K. zwar beim sächsischen Anwaltsgerichtshof am Oberlandesgericht Dresden Berufung eingelegt, doch „wegen der Schwere seiner Verfehlungen“ bleibe das vorläufige Berufsverbot bis zur rechtskräftigen Entscheidung darüber bestehen.

Seit sechs Jahren beschäftigt sich die Justiz mit dem betrügerischen Anwalt aus Torgau. Die Dresdener Morgenpost berichtet insbesondere vom Fall des zweijährigen pflegebedürftigen und mit fünf Jahren verstorbenen Jungen Alexander, dessen Interessen Rechtsanwalt K. seit 2000 vertreten sollte. Eine Versicherung habe ein Jahr später 337 500 Deutsche Mark (172 343 Euro) für Alexanders Pflege gezahlt. „Den Großteil des Geldes zweigte Reiner K. nach inzwischen rechtskräftiger Feststellung des Leipziger Landgerichtes ab“, so die Morgenpost.

Am 5. Februar 2009 sei „der Abzocker in schwarzer Robe“ wegen Betruges in Tateinheit mit Untreue in fünf Fällen, der Untreue in Tateinheit mit Gebührenüberhebung, der Untreue in drei Fällen und der versuchten Gebührenüberhebung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von anderthalb Jahren verurteilt worden (Az.: 7 KLs 604 Js 42108/02). Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wurde für die Dauer von drei Jahren ab Rechtskraft des Urteils zur Bewährung ausgesetzt. Darüber hinaus hatte K. 5000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen. Das Urteil ist seit 5. August 2009 rechtskräftig. Das Kind und seine arglose Mutter seien „regelrecht zum Spielball des arglistigen Angeklagten geworden“, wird das Urteil in der Morgenpost zitiert.

Dennoch war zunächst versäumt worden, K. mit Berufsverbot zu belegen. Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte schließlich im Sommer 2010 ein Berufsverbot, mit Erfolg. Zwischenzeitlich soll sich K. auf die „Vermögensbetreuung“ alter Menschen spezialisiert haben, und auch da gab es „Unregelmäßigkeiten“. Erst am 9. November 2010 stand K. erneut wegen Betrugsverdacht vor dem Kadi, weil er laut Anklage eine 94-jährige Demenzkranke abgezockt haben soll. Die Frau starb vor dem Prozess. Reiner K. wurde wegen Mangels an Beweisen freigesprochen ...

Die TZ konfontierte Reiner K. gestern telefonisch mit Inhalten aus dem Morgenpost-Beitrag vom 10. November. Dessen Kommentar: „Ich lese keine Morgenpost.“ Auf den Hinweis des Redakteurs zur Gelegenheit, ein Statement abzugeben: „Ich kenne Sie doch gar nicht.“

Quelle: http://www.torgauerzeitung.com/default.aspx?t=newsdetailmodus(53603)